Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – Stärkere Steuerkontrolle und neue Haftungs‑ und Meldepflichten
abgestimmt am 18.11.2010
Zusammenfassung
Das Betrugsbekämpfungsgesetz von 2010 stärkt die Steuerkontrolle durch neue Haftungsregeln für Bauaufträge, erweiterte Meldepflichten für Auslandszahlungen, längere Verjährungsfristen und erweiterte Befugnisse der Finanzpolizei sowie eine Kooperation mit Europol.
einfache MehrheitXXIV18.11.2010
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Einführung einer Auftraggeber‑Haftung im Baugewerbe: Das auftraggebende Unternehmen haftet für lohnabhängige Abgaben des Subunternehmers bis zu 5 % des Werklohns, Ausnahmen gelten bei Eintragung in die HFU‑Liste oder Zahlung eines Haftungsbetrags an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse.
Neu eingefügte Regelung, dass bei fehlender Anmelde‑ und Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers ein vereinbarter Nettoarbeitslohn angenommen wird, sofern die Meldepflichten nach §§ 119 ff BAO bzw. § 18 GSVG erfüllt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.