Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 – Regelungen für Zulassung, Kennzeichnung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln
abgestimmt am 20.01.2011
Zusammenfassung
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 regelt den gesamten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln – von der Zulassung über Kennzeichnung, Lagerung und Vertrieb bis zur Rücknahme – und legt umfangreiche Kontroll- und Meldepflichten für Unternehmen sowie Strafen bei Verstößen fest.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Gesetz
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich orientiert sich an der EU‑Verordnung Nr. 1107/2009 und deckt alle Pflanzenschutzmittel, deren Verpackungen und Werbematerial ab.
Betreiber von Pflanzenschutzmitteln müssen sich in ein zentrales Betriebsregister eintragen und alle zugelassenen Produkte in ein Pflanzenschutzmittel‑Register aufnehmen lassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.