Erweiterung der Klasse‑B‑Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge und Strafverschärfung
abgestimmt am 30.11.2010
Zusammenfassung
Das Führerscheingesetz wird geändert, damit Feuerwehr‑ und Rettungsfahrzeuge bis 5 500 kg mit einer Klasse‑B‑Lenkberechtigung gefahren werden dürfen, wenn die Fahrer eine spezielle Bestätigung besitzen. Gleichzeitig werden die Strafen für schwere Verkehrsverstöße verschärft.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Feuerwehr‑, Rettungs‑ und bestimmte Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bis 5 500 kg dürfen mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gefahren werden, wenn die Fahrer nicht mehr in der Probezeit sind, eine interne Ausbildung samt Fahrprüfung bestanden haben und eine Bestätigung ihrer Eignung besitzen.
Bei besonders gefährlichen Verstößen, etwa einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 90 km/h innerorts oder 100 km/h außerorts, wird die Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate angeordnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.