Umsetzung der EU‑Vergütungsrichtlinie im Bankwesengesetz
abgestimmt am 30.11.2010
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz ändert das Bankwesengesetz, um die EU‑Richtlinie 2010/xxx/EG umzusetzen. Es führt neue Grundsätze für die Vergütungspolitik (§ 39b), einen verpflichtenden Vergütungsausschuss (§ 39c) und erweiterte Melde‑ sowie Eigenkapital‑Vorschriften ein. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2011, mit zusätzlichen Fristen bis Ende 2011.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 39b definiert Grundsätze für die Vergütungspolitik, die an das Risikomanagement und die langfristige Ausrichtung des Instituts geknüpft sind.
Ein § 39c verpflichtet Kreditinstitute mit Bilanzsumme > 1 Mrd. € oder mit handelbaren Wertpapieren, einen Vergütungsausschuss einzurichten, der die Vergütungs‑ und Risikopolitik überwacht.
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