Ratifikation des Europarats‑Übereinkommens zur Verhütung von Terrorismus
abgestimmt am 21.10.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf sieht die Ratifikation des Europarats‑Übereinkommens zur Verhütung von Terrorismus vor. Ziel ist es, durch neue Strafbestände und verstärkte internationale Zusammenarbeit die Prävention terroristischer Straftaten zu stärken, dabei aber Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Andere
Europarat
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen definiert Terrorismusprävention als Ziel und ergänzt das bestehende Strafrecht, insbesondere durch neue Straftatbestände gegen öffentliche Aufrufe, Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke.
Die Artikel 5‑7 kriminalisieren öffentliche Aufforderungen, Anwerbung und Ausbildung für terroristische Handlungen, wobei die Strafbarkeit bereits im österreichischen StGB (z. B. §§ 278d, 282, 283) teilweise abgedeckt ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.