Zusammenfassung
Der Bericht schildert, dass das EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz nur die Vollstreckung von Geldbußen regelt, nicht jedoch die Ermittlung von Fahrzeughaltern oder -lenkern. In der Praxis führt das zu erheblichen Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Verkehrsdelikten, weil viele Staaten keine oder nur sehr verzögerte Auskünfte geben.einfache Mehrheit XXIV 24.11.2010
Bericht
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Das EU‑VStVG regelt nur die Vollstreckung von Geldstrafen, nicht aber die Ermittlung von Haltern oder Lenker*innen bei grenzüberschreitenden Verwaltungsstrafsachen.
- In Deutschland wird die Halterauskunft oft verweigert, weil das KFG‑§ 103 Abs. 2 die Weitergabe von Daten einschränkt.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.