Probleme bei grenzüberschreitender Halter‑ und Lenkerauskunft im EU‑Verkehrsrecht

Zusammenfassung

Der Bericht schildert, dass das EU‑Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz nur die Vollstreckung von Geldbußen regelt, nicht jedoch die Ermittlung von Fahrzeughaltern oder -lenkern. In der Praxis führt das zu erheblichen Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Verkehrsdelikten, weil viele Staaten keine oder nur sehr verzögerte Auskünfte geben.
einfache Mehrheit XXIV 24.11.2010
Bericht
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Das EU‑VStVG regelt nur die Vollstreckung von Geldstrafen, nicht aber die Ermittlung von Haltern oder Lenker*innen bei grenzüberschreitenden Verwaltungsstrafsachen.
  • In Deutschland wird die Halterauskunft oft verweigert, weil das KFG‑§ 103 Abs. 2 die Weitergabe von Daten einschränkt.

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