Erweiterung der Meldepflicht nach § 109a EStG zur Betrugsbekämpfung

Zusammenfassung

Der BMF‑Bericht von 2012 untersucht die Meldungen nach § 109a EStG für die Jahre 2008‑2010 und stellt fest, dass ein großer Teil der Einkünfte aus freien Dienstverträgen nicht vollständig versteuert wird. Er schlägt vor, die Meldepflicht auf weitere Berufsgruppen auszudehnen, um Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen.
einfache Mehrheit XXIV 15.03.2012
Bericht
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Zwischen 2008 und 2010 wurden rund 256 000 bis 272 000 Meldungen nach § 109a EStG übermittelt, mit jährlichen Auszahlungsbeträgen von etwa 1,5 Billion Euro.
  • Die meisten Meldungen betreffen Leistungen von Bausparkassen‑ und Versicherungsvertretern, die nach § 6 Abs. 1 Z 13 UStG als umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten gelten.

Eingebracht von

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