Seearbeitsübereinkommen 2006 – Mindeststandards für Seeleute

Zusammenfassung

Das Seearbeitsübereinkommen 2006 legt weltweit verbindliche Mindeststandards für Alter, Gesundheit, Arbeitszeiten, Löhne, Unterkunft, Verpflegung und soziale Sicherheit von Seeleuten fest und definiert ein System aus Zertifikaten, Kontrollen und Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung.
einfache Mehrheit XXIV 27.06.2012
Bericht
internationales Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Mindestalter: Personen unter 16 Jahren dürfen nicht an Bord arbeiten; Nachtarbeit ist nur ab 18 Jahren erlaubt.
  • Jeder Seemann muss ein gültiges ärztliches Zeugnis besitzen, das den Anforderungen des STCW‑Standards entspricht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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