Der Rechnungshof prüfte die Beschaffung der elektronischen Fußfessel, die stark steigenden Gesundheitskosten im Strafvollzug, die Verfahrensdauer in Zivilgerichten und das Sanitätswesen des Bundesheeres. Er stellte erhebliche Kosten‑ und Transparenzmängel fest und gab zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung von Dokumentation, IT‑Unterstützung und Qualitätskontrolle.
einfache MehrheitXXIV30.01.2013
Bericht
Strafrecht
Verteidigung
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Beschaffung der elektronischen Fußfessel kostete 2,687 Mio. €; das Vergabeverfahren wählte nur drei Bieter aus und missachtete die gesetzlich geforderte Begründung.
Die Ausgaben für die medizinische Versorgung im Strafvollzug stiegen bis 2010 auf 73,76 Mio. €, wobei pro Insassen rund 8.540 € anfallen – mehr als das Dreifache der durchschnittlichen Gesundheitsausgaben in Österreich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.