Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über internationale Haftungsinstrumente für Atomschäden bis 2010, zeigt deren begrenzte Deckungsbeträge und weist darauf hin, dass seit 2007 keine neuen Regelungen entstanden sind.einfache Mehrheit XXIV 29.05.2013
Bericht
Bürgerliches Recht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Das Pariser Übereinkommen von 1960 begrenzt die Haftung auf 15 Millionen Sonderziehungsrechte.
- Das Brüsseler Zusatzübereinkommen von 1963 legt eine staatliche Interventionssumme von 300 Millionen Sonderziehungsrechten fest.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.