Zusammenfassung
Der Bericht fasst die Antworten der Ministerien zur Frage, welche Legalparteien nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Novelle 2012 erhalten bleiben und wo neue Beschwerde‑ bzw. Revisionsrechte nötig sind.einfache Mehrheit XXIV 04.06.2013
Bericht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die meisten bestehenden Legalparteien, wie der Disziplinaranwalt im Beamten‑Dienstrechtsgesetz, behalten ihre Parteistellung bei.
- Dem Disziplinaranwalt wird das Recht eingeräumt, gegen Bescheide der Disziplinarkommission Beschwerde und gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts Revision zu erheben.
Eingebracht von
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