Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des Österreich‑USA‑Abkommens zur Zusammenarbeit bei schweren Straftaten, das seit dem 4. Mai 2012 gilt. Er beschreibt rechtliche Grundlagen, technische Regelungen und die benannten Kontaktstellen, weist jedoch darauf hin, dass der operative Datenaustausch bis zum Berichtzeitraum noch nicht begonnen hatte.einfache Mehrheit XXIV 27.06.2013
Bericht
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das PCSC‑Abkommen trat am 4. Mai 2012 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für den bilateralen Austausch von DNA‑ und Tatortspuren.
- Die österreichische Kontaktstelle prüft nach § 8 Abs. 2 Z 2 Polizeikooperationsgesetz, ob die Weitergabe von Daten schutzwürdige Interessen verletzt, und kann die Übermittlung verweigern.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.