Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz aus 2008 beschreibt, wie das Ministerium Weisungen erteilte, zwei Strafverfahren – eines wegen Betrugsverdachts und ein weiteres wegen möglicher Relativierung von NS‑Verbrechen – trotz ihrer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft fortzuführen.einfache Mehrheit XXIV 31.03.2009
Bericht
Strafrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Das Ministerium erteilte eine Weisung, das Strafverfahren gegen A.T. wegen des Verdachts von Betrug (§§ 146‑148 StGB) und möglicher Untreue fortzuführen, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren zunächst eingestellt hatte.
- Im Rahmen der Ermittlungen wurden zudem mögliche Verstöße gegen das Geldwäsche‑ und Untreuegesetz (§ 156, § 159 StGB) geprüft, weil die Firma F***** mbH als fast insolvent und eventuell nur als Briefkastenfirma galt.
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