Zusammenfassung
Der EU‑Vorschlag ändert die Verordnung 1466/97, indem er eine neue Ausgabenregel einführt, die das Wachstum öffentlicher Ausgaben an das BIP‑Wachstum bindet und bei Nichteinhaltung Warnungen bzw. korrigierende Maßnahmen ermöglicht.einfache Mehrheit XXIV 02.07.2009
Bericht
Wirtschaft
Finanzausgleich
Verwaltungsreform
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Vorschlag ergänzt den strukturellen Saldo um eine Ausgabenregel, die das jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben an das mittelfristige BIP‑Wachstum koppelt.
- Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist Artikel 121 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
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