EU‑Vorschlag zur Reform des ÜD‑Verfahrens (Reg. 1467/97)
abgestimmt am 29.01.2010
Zusammenfassung
Der EU‑Vorschlag ändert die Verordnung zur Überwachung übermäßiger Defizite, indem er eine neue Zahlenregel für die Schuldenquote einführt und die Möglichkeit schafft, das Verfahren bei Nichteinhaltung dieser Regel zu starten.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Bericht
Gliedstaat
Europäische Union
Haushaltskontrolle
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Zahlenregel, die verlangt, dass sich die Schuldquote innerhalb von drei Jahren jährlich um mindestens ein Zwanzigstel des Abstandes zum 60‑%‑Grenzwert reduziert.
Stärkere Gewichtung der Schuldenquoten in der haushaltspolitischen Überwachung, wodurch bei Nichteinhaltung des neuen Kriteriums ein übermäßiges‑Defizit‑Verfahren eingeleitet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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