Reform der Beamtenpensionssysteme in Tirol, Vorarlberg und Wien
Zusammenfassung
Der Rechnungshof analysierte die Pensionssysteme von Tirol, Vorarlberg und Wien, verglich sie mit dem Bundesmodell und empfahl eine dreistufige Reform: Einführung eines APG‑Pensionskontos für neue Beamte, Parallelrechnung für ab 1960 Geborene und weitere Einsparungsmaßnahmen. Ziel ist die Harmonisierung, Finanzierbarkeit und Transparenz der Beamtenpensionen.
einfache MehrheitXXIV28.10.2013
Bericht
Gliedstaat
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die bestehenden Pensionssysteme in Tirol, Vorarlberg und Wien unterscheiden sich stark: Tirol nutzt ein "durchrechnungsoptimiertes" Modell, Vorarlberg hat ein Pensionskonto eingeführt, und Wien weist eine lange Übergangsphase mit höheren Ruhegenüssen für Akademiker auf.
Der RH empfiehlt einen dreistufigen Reformvorschlag: Stufe 1 – neue Beamte erhalten ab dem 1. Januar 2011 ihre Pension ausschließlich über ein APG‑Pensionskonto; Stufe 2 – für Geburtsjahrgänge ab 1960 (ab 1. Januar 2011) wird eine Parallelrechnung von traditioneller Ruhegenussberechnung und Pensionskonto durchgeführt; Stufe 3 – weitere Einsparungen durch Reduktion der Abschmelzungssätze, Wegfall von Zuschlägen bei Überschreitung von 45 Jahren Gesamtdienstzeit und Anpassung der Beitragssätze.