Evaluierung des elektronisch überwachten Hausarrests
abgestimmt am 09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des geänderten Strafvollzugsgesetzes einen Bericht über den elektronisch überwachten Hausarrest vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die praktische Anwendung, technische Umsetzung und den Opferschutz bei häuslicher Gewalt beleuchten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Opferhilfe
Strafrecht
Schwerpunkte
Die Bundesministerin für Justiz soll dem Nationalrat innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen Bericht über den elektronisch überwachten Hausarrest vorlegen.
Der Bericht muss die praktische Anwendung, technische Umsetzung und den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt besonders berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.