Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung im Versicherungswesen
abgestimmt am 20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Ministerinnen für Justiz und Finanzen auf, gemeinsam mit Interessenvertretern ein Verfahren zu prüfen, das Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen vor Benachteiligungen beim Abschluss privater Versicherungen schützt.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Versicherungswesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben beim Abschluss privater Versicherungen häufig Probleme wie Ausschlüsse, höhere Prämien oder die Unmöglichkeit eines Vertragsabschlusses.
Das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) umfasst bereits Versicherungsverträge, doch es ist unklar, ob die geschilderten Benachteiligungen als Diskriminierung im Sinne des Gesetzes gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.