Einheitliche Schuldenbremse für Bund, Länder und Gemeinden
abgestimmt am 07.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, sofort mit den Ländern und dem Städte‑ und Gemeindebund zu verhandeln, um eine einheitliche Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften zu schaffen. Ziel ist es, die im Verfassungsentwurf (1602 d.B.) vorgesehene Regelung in ihrer Substanz umfassend umzusetzen und dafür eine Vereinbarung nach Art 15a B‑V‑G abzuschließen.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Entschließung
Gliedstaat
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll sofort Gespräche mit den Ländern sowie dem Städte‑ und Gemeindebund aufnehmen, um eine einheitliche Schuldenbremse zu erarbeiten.
Die im Verfassungsentwurf (1602 d.B.) vorgesehene Schuldenbremse soll für alle Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – in ihrer Substanz möglichst umfassend umgesetzt werden.
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