Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs (185/A(E))
einfache Mehrheit XXV 21.06.2017
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Eingebracht von

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