Erhöhung der Strafen für Angriffe auf Beamte, Zeugen und Sachverständige

Zusammenfassung

Der Antrag erhöht die Mindestfreiheitsstrafen für Körperverletzungen an Beamten, Zeugen und Sachverständigen im Strafgesetzbuch, um die steigende Gewalt gegen diese Personengruppen abzuschrecken.
einfache Mehrheit XXV 06.12.2016
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 3 in § 83 legt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren für Körperverletzung an Beamten, Zeugen oder Sachverständigen fest.
  • § 84 wird geändert, sodass ein neuer Absatz 2 eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren für dieselbe Tat vorsieht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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