Zusammenfassung
Der Initiativantrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, indem er eine Mindest‑Begutachtungsfrist von vier Wochen für Regierungsvorlagen festlegt, um mehr Zeit für parlamentarische und öffentliche Diskussionen zu schaffen.einfache Mehrheit XXV 27.03.2014
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt eine neue Regelung in § 44 Abs. 1 ein, die die Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen verlängert, wenn sie weniger als vier Wochen beträgt.
- Die vorgeschlagene Mindestfrist von vier Wochen soll sicherstellen, dass Gesetzesentwürfe ausreichend diskutiert und von Expert*innen sowie Interessengruppen geprüft werden können.
Eingebracht von
Reden
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