Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit für Tierschutz‑ und Denkmalschutz‑Organisationen
abgestimmt am 09.12.2015Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Bundes‑Stiftungs‑ und Fondsgesetz um neue Regelungen für qualifizierten Tierschutz, erweitert die Spendenabsetzbarkeit auf mehr gemeinnützige Organisationen und führt Sonderausgaben für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude ein.einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag definiert „qualifizierten Tierschutz“ und erweitert die Spendenabsetzbarkeit auf gemeinnützige Organisationen, die Wildtier‑Auffangstationen betreiben, Tierschutzprojekte durchführen oder artgerechte Tierhaltung fördern.
- Der Antrag erweitert die Gruppe der förderungswürdigen Körperschaften auf solche, die in den letzten zwei Jahren mindestens einmal eine Förderung von Bund, Ländern oder der EU erhalten haben und deren Förderstatus in der Transparenzdatenbank sichtbar ist.
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