Erweiterung der Förderzwecke und Finanzregeln im Bundes‑Stiftungs‑ und Fondsgesetz
abgestimmt am 09.12.2015

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erweitert das Bundes‑Stiftungs‑ und Fondsgesetz um neue gemeinnützige Zwecke (Tierschutz, Demokratie‑Förderung, schulische Bildung) und legt strengere Bedingungen für begünstigte Einrichtungen sowie finanzielle Obergrenzen fest.
einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Abänderung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt den Zweck „Tierschutz“ als neue förderfähige Tätigkeit hinzu, um tierfreundliche Projekte zu unterstützen.
  • Der Antrag erweitert die förderfähigen Zwecke um die Förderung von Demokratie, Parlamentarismus und Toleranz im politischen Diskurs.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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