Finanzierung und Gebührenfreiheit für die österreichische Normungsorganisation
abgestimmt am 09.12.2015
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Normengesetz 2016, indem er Gebühren für die Teilnahme an der Normung abschafft und eine klare Finanzierungsregelung einführt: Der Bund zahlt jährlich 1,6 Mio. €, die Länder ergänzen 40 % nach Bevölkerungszahl. Außerdem wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als zuständige Behörde benannt.
einfache MehrheitXXV09.12.2015
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Unterpunkt 7 des § 14 Absatz 3 wird gestrichen; am Ende von Unterpunkt 6 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt. Diese rein formale Korrektur hat keine Auswirkung auf Inhalte oder Fristen.
Im zweiten Satz von § 14 Absatz 10 wird klargestellt, dass die Geschäftsordnung detaillierte Regelungen zu Ablauf, Vertretung und Beschlussfassung enthalten muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.