Zusatzfinanzierung und Verwaltungsreform für Behinderten‑Inklusion
abgestimmt am 12.10.2017

Zusammenfassung

Der Antrag fügt dem Behinderteneinstellungsgesetz einen jährlichen Finanzierungszuschuss von 45 Mio € für berufliche Inklusion hinzu, streicht Teile von Artikel 2, richtet einen gemeinnützigen Rechtsträger für die Büroarbeiten ein und beendet die automatische Valorisierung der Mittel.
einfache Mehrheit XXV 12.10.2017
Abänderung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Ein zusätzlicher Jahresbetrag von 45 Mio € wird ab dem Jahr 2018 aus der Arbeitsmarktrücklage dem Ausgleichstaxfonds zugewiesen, um Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu finanzieren; dieser Betrag wird um das für andere Maßnahmen nach § 10a Abs. 1 lit. k vorgesehene Geld reduziert.
  • Die Ziffern 2‑4 des Artikels 2 werden gestrichen, wodurch das bisherige Regelungswerk in diesem Abschnitt reduziert wird.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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