Aufzeichnungspflicht für gerichtliche psychiatrische Begutachtungen

Zusammenfassung

Die Initiative verlangt, dass gerichtliche psychiatrische Begutachtungen mit Ton‑ und Videoaufnahmen durchgeführt werden, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Andere
Gerichtswesen
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Alle gerichtlichen psychiatrischen Begutachtungen sollen mit Ton‑ und Videoaufzeichnung erfolgen, um Transparenz zu erhöhen.
  • Betroffene und Parteien erhalten das Recht, die Aufnahmen einzusehen und als Beweismittel zu nutzen.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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