Erweiterung des KFG für Assistenz‑ und automatisierte Fahrsysteme
abgestimmt am 07.07.2016
Zusammenfassung
Die 33. KFG‑Novelle erweitert das Kraftfahrgesetz um Regelungen, die es Fahrern erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte Assistenz‑ oder automatisierte Systeme zu delegieren, wobei der Fahrer stets die Kontrolle behalten muss. Die konkreten Einsatzbedingungen werden durch eine Ministerialverordnung festgelegt und treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2016 in Kraft.
einfache MehrheitXXV07.07.2016
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Ermöglicht die Übertragung bestimmter Fahraufgaben an genehmigte oder testgeeignete Assistenz‑ und automatisierte Systeme, wenn eine Ministerialverordnung dies vorsieht.
Erlaubt in den Fällen nach Absatz 3a von bestimmten Lenkerpflichten abzuweichen, wobei der Fahrer jederzeit die Kontrolle zurückerlangen muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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