Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – Einheitliche Student*innenvertretung
abgestimmt am 12.06.2014
Zusammenfassung
Das HSG 2014 schafft ein einheitliches System zur studentischen Vertretung an allen österreichischen Hochschulen, regelt Finanzierung über Semesterbeiträge, definiert Wahlverfahren und stärkt Aufsicht durch Ministerien und eine Kontrollkommission.
einfache MehrheitXXV12.06.2014
Gesetz
Wahl
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Geltungsbereich und legt fest, dass die ÖH an allen genannten Bildungseinrichtungen – Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und die Universität für Weiterbildung Krems – die Vertretung der Studierenden organisiert.
Die ÖH vertritt die allgemeinen und studienbezogenen Interessen der Studierenden gegenüber staatlichen Behörden, den Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.