Einführung gestaffelter Pensionssicherungsbeiträge für öffentliche Funktionäre
abgestimmt am 12.06.2014
Zusammenfassung
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz führt ab dem 1. Januar 2015 für öffentliche Funktionäre und deren Angehörige gestaffelte Pensionssicherungsbeiträge von 5 % bis 25 % ein, wenn die Pension die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschreitet. Die Regelungen gelten für zahlreiche Institutionen – von der Nationalbank über Kammern bis zu Unternehmen und deren Tochtergesellschaften.
2/3 MehrheitXXV12.06.2014
Gesetz
Verfassung
Finanzwesen
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
Öffentlicher Sektor
direkt gewählte Kammer
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung eines einheitlichen Pensionssicherungsbeitrags von 5 % bis 25 % für alle öffentlichen Funktionäre, deren Bezüge die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschreiten.
Anpassung des Bezügegesetzes: neue Beitragssätze (4,7 % bzw. 11,7 %) für Leistungen bis zum Zweifachen der HBGL und höhere Sätze (10 %, 20 %, 25 %) darüber hinaus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.