Novelle des LMSVG – Anpassung an EU‑Recht und Aufhebung veralteter Vorschriften
abgestimmt am 09.07.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz, um Verweise auf die Europäische Union zu aktualisieren, den Revisions‑ und Probenplan durch einen nationalen Kontrollplan zu ersetzen und zahlreiche technische Anpassungen vorzunehmen. Gleichzeitig werden das Verbot von kosmetischen Mitteln aus Tierversuchen sowie die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure aufgehoben.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Gesetz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Alle Verweise auf die „Europäische Gemeinschaft“ werden durch „Europäische Union“ ersetzt, um das Gesetz an den aktuellen EU‑Begriff anzupassen.
Der bisherige „Revisions‑ und Probenplan“ wird durch den neuen „Nationalen Kontrollplan“ ersetzt, der jährliche Risikobewertungen und statistische Daten nutzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.