Gesetz zur Verwertung und Übertragung von Bundesvermögen sowie Anpassung des Bundesimmobiliengesetzes
abgestimmt am 23.10.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Finanzminister, bestimmte Bundesgrundstücke und bewegliche Vermögenswerte zu verkaufen und regelt gleichzeitig eine Korrektur des Bundesimmobiliengesetzes. Zusätzlich wird die unentgeltliche Übergabe von zwei Grundstücken in Nicaragua an lokale Partner festgeschrieben.
einfache MehrheitXXV23.10.2014
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Finanzminister wird ermächtigt, die in Artikel 1 genannten Grundstücke der Autobahnen‑ und Schnellstraßen‑Finanzierungs‑Aktiengesellschaft zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen.
Für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport gilt das SIVBEG‑Ergänzungsgesetz, das die Verwertung über die Strategische Immobilien‑Verwertungs‑Gesellschaft regelt.
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im Titel verlinkt.