GesbR‑Reformgesetz – Modernisierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
abgestimmt am 22.10.2014
Zusammenfassung
Das GesbR‑Reformgesetz modernisiert das Gesellschaftsrecht: Es definiert die Gesellschaft bürgerlichen Rechts neu, legt einheitliche Regeln für interne Beziehungen, Vertretung und Haftung fest und regelt Nachfolge, Umwandlung, Auflösung und Liquidation – mit gestaffelten Inkrafttretensdaten ab 2015, 2016 und 2022.
einfache MehrheitXXV22.10.2014
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der neue § 1175 definiert die GesbR als formlosen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, der zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden kann; die Gesellschaft selbst ist nicht rechtsfähig.
Die internen Regelungen bestimmen, wie Gesellschafter zusammenarbeiten: Beiträge (Kapital oder Arbeit), Gewinn‑ und Verlustverteilung, Geschäftsführung (einzelne oder mehrere Geschäftsführer), Nachschüsse, Ausgleich von Aufwendungen und die Pflicht zur gleichberechtigten Behandlung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.