Einfügung einer Definition des Verbrechens der Aggression ins Römische Statut des IStGH
abgestimmt am 29.04.2014
Zusammenfassung
Die Vorlage ändert das Römische Statut des IStGH, indem sie erstmals das Verbrechen der Aggression definiert und die Bedingungen für die Gerichtsbarkeit festlegt. Sie tritt 2014 in Kraft, wird aber erst wirksam, wenn mindestens dreißig Vertragsstaaten die Änderung ratifiziert haben.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das neue Art. 8bis definiert das Verbrechen der Aggression als Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung durch eine Person, die die politische oder militärische Entscheidung eines Staates kontrollieren kann.
Die Angriffshandlung wird näher definiert (Invasion, Bombardement, Blockade, etc.) und muss eine offenkundige Verletzung der UN‑Charta darstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.