Einführung der UDRB und begleitende Änderungen im Nationalbank‑, Devisen‑ und Sanktionengesetz
abgestimmt am 11.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ersetzt den bisherigen Referenzzinssatz SMR‑Bund durch die neue Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) und passt das Nationalbank‑, Devisen‑ und Sanktionengesetz an. Die OeNB berechnet die UDRB ab dem 1. April 2015, erhält erweiterte Daten‑Nutzungsbefugnisse, das Mandat des externen Rechnungsprüfers wird auf bis zu fünf Jahre verlängert und ein Mechanismus zum Abbau einer überzähligen Pensionsreserve wird eingeführt.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Ab dem 1. April 2015 ersetzt die UDRB den bisherigen SMR‑Bund als Bezugsgröße in allen Bundesgesetzen, Verordnungen und Verträgen.
In privaten Verträgen gilt die UDRB, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren; für vor dem 1. April 2015 abgeschlossene Verträge wird ein von der OeNB festgelegter Korrekturfaktor angewendet.
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