Ratifikation des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
abgestimmt am 25.02.2015
Zusammenfassung
Das Dritte Zusatzprotokoll erweitert das vereinfachte Auslieferungsverfahren: Bei Zustimmung der gesuchten Person und Genehmigung durch die ersuchte Vertragspartei kann die Auslieferung bereits auf Basis des Fahndungsersuchens erfolgen, wobei klare Fristen für Mitteilung und Übergabe gelten. Österreich hat das Protokoll unterzeichnet, muss es jedoch noch ratifizieren; die Ratifikation verursacht keine zusätzlichen Kosten.
einfache MehrheitXXV25.02.2015
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll erlaubt die Auslieferung im vereinfachten Verfahren, sobald die gesuchte Person zustimmt und die ersuchte Vertragspartei die Zustimmung genehmigt.
Nach Zustimmung muss die Übergabe der Person innerhalb von zehn Tagen (nach Mitteilung) bzw. höchstens dreißig Tagen nach der Zustimmung erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.