Handwerker‑Bonus – Zuschuss für Renovierungsarbeiten
abgestimmt am 26.03.2014
Zusammenfassung
Das Handwerker‑Bonus‑Gesetz fördert Arbeitsleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum, um Schwarzarbeit zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Natürliche Personen erhalten einen Zuschuss von 20 % der reinen Arbeitskosten, höchstens 600 € pro Jahr, wobei das Bundesfinanzministerium ein Jahresbudget von 10 Mio. € (2014) bzw. 20 Mio. € (2015) bereitstellt.
einfache MehrheitXXV26.03.2014
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz verfolgt drei Hauptziele: Schwarzarbeit bekämpfen, die redliche Wirtschaft stärken und konjunkturfördernde Impulse setzen.
Gefördert werden ausschließlich reine Arbeitsleistungen (inkl. Fahrtkosten) für Renovierungs‑, Erhaltungs‑ und Modernisierungsmaßnahmen an inländischem Wohnraum, die von einem zulässigen Gewerbebetrieb ausgeführt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.