Einführung der Spezialqualifikation Basismobilisation und weitere Anpassungen im Gesundheitsberuferecht
abgestimmt am 21.01.2015
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ für medizinische Masseure ein, reduziert die verkürzte Ausbildung von 875 auf 580 Stunden und passt das MTD‑Gesetz sowie das Medizinische‑Assistenzberufe‑Gesetz an.
einfache MehrheitXXV21.01.2015
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Spezialqualifikation „Basismobilisation“, die medizinischen Masseuren und Heilmasseuren erlaubt, Patienten bei Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu unterstützen. Die Ausbildung umfasst insgesamt 80 Stunden (je 40 Stunden Theorie und Praxis).
Reduzierung der verkürzten Ausbildung von 875 auf 580 Stunden für gewerbliche Masseure, die zur medizinischen Masseur‑Ausbildung wechseln. Gilt für Ausbildungen, die ab dem 1. März 2015 beginnen, und tritt am 1. September 2015 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.