Einrichtung und Finanzierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (2014‑2020)
abgestimmt am 29.04.2014Zusammenfassung
Das interne Abkommen richtet den 11. Europäischen Entwicklungsfonds ein, legt die Beitragsanteile der EU‑Mitgliedstaaten fest und verteilt die Mittel an AKP‑Staaten und Überseegebiete für die Armutsbekämpfung im Zeitraum 2014‑2020.einfache Mehrheit XXV 29.04.2014
Andere
Europäische Union
namentliche Abstimmung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Ein 11. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) wird eingerichtet, der insgesamt 30 506 Mio. EUR umfasst.
- Davon werden 29 089 Mio. EUR den AKP‑Staaten und 364,5 Mio. EUR den Überseegebieten (ÜLG) zugewiesen.
Referenziert in
Reden
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