Änderung des Bundes‑Verfassungsgesetzes: Sprengel‑Zusammenarbeit, Zuständigkeits‑ und Terminregelungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz von 1920. Er führt neue Regelungen für die Zusammenarbeit von Bezirksbehörden ein, legt fest, dass Sprengel durch Verordnungen bestimmt werden, und schafft Fristen für die Zustimmung der Bundesregierung zu Landtagsbeschlüssen.
2/3 Mehrheit XXV 05.10.2016
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Zweite Kammer
Verwaltungsreform

Schwerpunkte

  • Ermöglicht eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden, wenn seltene, fachlich anspruchsvolle Verfahren anfallen oder Aufgaben außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erledigt werden müssen.
  • Legt fest, dass die Sprengel der politischen Bezirke durch eine Verordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt werden.
Dokumente (PDFs)
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