Zusammenfassung
Das Pflegegeldreformgesetz 2012 überträgt die Zuständigkeit für das Pflegegeld vom Land auf den Bund, reduziert die Zahl der Entscheidungsträger drastisch und schafft ein einheitliches Daten‑ und Bewertungssystem.einfache Mehrheit XXV 03.12.2014
Bericht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Gesetzgebungs‑ und Vollziehungskompetenz für das Pflegegeld wurde zum 01.01.2012 vom Land auf den Bund übertragen.
- Durch die Reform sank die Zahl der Entscheidungsträger von über 300 (Länder‑ + Bund) auf sieben, später auf fünf, was Verfahren beschleunigt und Verwaltungsaufwand reduziert.
Eingebracht von
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