Der Rechnungshof prüfte 2012 die Haftungsobergrenzen von Bund, Ländern und Gemeinden und stellte erhebliche Uneinheitlichkeiten sowie Überschreitungen der festgelegten Obergrenzen fest. Gleichzeitig wurde das interne Kontrollsystem der Forschungsförderungsinstitutionen FFG und FWF analysiert, wobei bei der FFG ein funktionierendes IKS vorliegt, beim FWF jedoch wesentliche Lücken bestehen.
einfache MehrheitXXV23.09.2015
Bericht
Gliedstaat
Finanzwesen
Wissenschaften
Haushaltskontrolle
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Die Haftungsobergrenzen der Länder und Gemeinden sind stark uneinheitlich – von 334 EUR bis 11 377 EUR je Einwohner bei den Ländern und von 425 EUR bis 2 106 EUR je Einwohner bei den Gemeinden.
Die Summe der tatsächlichen Haftungen (70,411 Mrd. EUR) übersteigt die festgelegten Haftungsobergrenzen (30,614 Mrd. EUR) deutlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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