Zusammenfassung
Der Bericht bewertet das 2012 eingeführte Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz, dessen neue Regelungen zur Amtsträgerdefinition und zu Vorteilsannahme zu mehr ermittelten Fällen und einer stärkeren internationalen Position Österreichs geführt haben, aber noch Unklarheiten bei geringen Vorteilen bestehen.einfache Mehrheit XXV 12.10.2016
Bericht
Strafrecht
Schwerpunkte
- Das Gesetz erweitert die inländische Gerichtsbarkeit und definiert Amtsträger neu, sodass nun auch Abgeordnete, Organmitglieder öffentlicher Unternehmen und Schiedsrichter unter das Korruptionsstrafrecht fallen.
- Neue Straftatbestände für die (passive) Vorteilsannahme (§ 306) und die (aktive) Vorteilszuwendung (§ 307b) wurden eingeführt, um korrupte Einflussnahme präziser zu bestrafen.
Eingebracht von
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