Zusammenfassung
Der Bericht analysiert, ob Österreich eine präventive Verfassungsgerichtskontrolle von Staatsverträgen einführen sollte, vergleicht internationale Modelle und gibt Empfehlungen zu Legitimationskreis, Prüfungsumfang und Vermeidung von Verzögerungen.einfache Mehrheit XXV 26.04.2017
Bericht
Verfassung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Bundespräsident schließt Staatsverträge ab; für bestimmte, gesetzes‑ oder EU‑koordinierte Verträge ist die Zustimmung des Nationalrates erforderlich.
- Der Verfassungsgerichtshof prüft seit 1964 die Verfassungs‑ und Gesetzmäßigkeit von Staatsverträgen im Rahmen einer nachträglichen Kontrolle.
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