Follow‑Up‑Prüfung: Umsetzung der Vermögens‑Management‑Empfehlungen der Sozialversicherungsträger
abgestimmt am 28.06.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie die Sozialversicherungsträger AUVA, OÖGKK und SVA sowie die zuständigen Ministerien ihre früheren Empfehlungen zum Vermögensmanagement umgesetzt haben. Die meisten Vorgaben wurden teilweise oder vollständig umgesetzt, aber Lücken bei Risikomanagement, Berichtspflicht und interner Kooperation bleiben bestehen.
einfache MehrheitXXV28.06.2017
Bericht
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die gesetzlichen Vorgaben wurden dahingehend geändert, dass Anlagesicherheit und ausreichende Liquidität Vorrang vor reiner Ertragsmaximierung haben.
Eine einheitliche Definition von "zweifelsfreier Bonität" wurde über die Richtlinie des Hauptverbands (RBV) eingeführt, jedoch setzen nicht alle Träger diese konsequent um.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.