Bewertung des Mandatsverfahrens nach § 491 StPO

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet das seit 2015 geltende Mandatsverfahren (§ 491 StPO), fasst statistische Daten bis Mai 2017 zusammen und empfiehlt dessen Beibehaltung.
einfache Mehrheit XXV 29.06.2017
Bericht
Opferhilfe
Strafrecht
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Das Mandatsverfahren wurde mit § 491 StPO eingeführt und ist seit dem 1. Jänner 2015 in Kraft.
  • Richter, Staatsanwälte und andere Verfahrensbeteiligte müssen Opfer vor Anwendung des Mandatsverfahrens umfassend über ihre Rechte informieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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