Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, ob das BMASK und der Hauptverband die Empfehlungen zur Früherkennung von Sozialbetrug und zur Cyber‑Sicherheit umgesetzt haben. Viele Maßnahmen wurden eingeführt, darunter eine Sozialbetrugsdatenbank, ein Sozialversicherungs‑CERT und ein Krisenmanagement, jedoch sind einige Vorgaben noch nicht vollständig realisiert.einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Seit dem 1. Januar 2016 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, bei Anhaltspunkten von Sozialbetrug Daten in einer zentralen Sozialbetrugsdatenbank zu erfassen.
- Die Krankenversicherungsträger müssen automatisierte Risiko‑ und Auffälligkeitsanalysen im Dienstgeberbereich durchführen, um Scheinfirmen frühzeitig zu erkennen.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.