Zusammenfassung
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) von 2006 macht Unternehmen für Vergehen ihrer Führungskräfte strafbar, wird aber kaum angewandt – die meisten Verfahren werden eingestellt.einfache Mehrheit XXV 25.06.2014
Bericht
Strafrecht
Schwerpunkte
- Das VbVG erlaubt die strafrechtliche Haftung von Unternehmen für das Fehlverhalten ihrer Entscheidungsträger oder Mitarbeiter.
- In den ersten fünf Jahren wurden 528 Verfahren erfasst, davon wurden rund 80 % eingestellt und nur wenige Verurteilungen erreicht.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.