Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) – Wirkung und Praxis

Zusammenfassung

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) von 2006 macht Unternehmen für Vergehen ihrer Führungskräfte strafbar, wird aber kaum angewandt – die meisten Verfahren werden eingestellt.
einfache Mehrheit XXV 25.06.2014
Bericht
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Das VbVG erlaubt die strafrechtliche Haftung von Unternehmen für das Fehlverhalten ihrer Entscheidungsträger oder Mitarbeiter.
  • In den ersten fünf Jahren wurden 528 Verfahren erfasst, davon wurden rund 80 % eingestellt und nur wenige Verurteilungen erreicht.

Eingebracht von

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