Erzwingung von Erdkabeln und Vorsorge‑Grenzwerten für Magnetfelder bei Hochspannungsleitungen
abgestimmt am 31.01.2017
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Hochspannungsleitungen ab 110 kV in sensiblen Bereichen nur noch als Erdkabel verlegt werden dürfen und legt einen Vorsorge‑Grenzwert von 0,01 µT für magnetische Felder fest, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
einfache MehrheitXXV31.01.2017
Andere
Energie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Gesetzesvorschlag fügt § 7 eine neue Bedingung ein: Ab einer Nennspannung von 110 kV müssen Leitungen in sensiblen Bereichen (mindestens 600 m Abstand zu Wohn‑ und Gewerbeflächen) als Erdkabel verlegt werden.
Ein Übergangs‑Abschnitt wird eingeführt, der bereits bewilligte Freileitungen, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten fertiggestellt werden, von den neuen Vorgaben ausnimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.