Erleichterter Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Staatsbürger*innen
abgestimmt am 12.10.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen erleichterten Zugang zu einem einstweiligen Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende österreichische Staatsbürger*innen, wenn sie den Zahlungsverzug des anderen Elternteils glaubhaft machen können. Zudem sollen die Höhe des Vorschusses, das Nachweisverfahren und die Einziehung der Beträge durch den Bund geregelt werden, und die Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag an die Kaufkraft im EU/EWR‑Raum angepasst werden.
einfache MehrheitXXV12.10.2017
Entschließung
Familie
Bürgerliches Recht
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Alleinerziehende österreichische Staatsbürger*innen erhalten einen einstweiligen Unterhaltsvorschuss, wenn sie glaubhaft machen, dass der Unterhaltsschuldner im Zahlungsverzug ist.
Die genaue Höhe des Vorschusses und die Nachweis‑modalitäten werden durch eine Verordnung des Bundesministers für Justiz geregelt; dabei werden das Vermögen des Antragstellers sowie die Dauer des Verzugs berücksichtigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.